Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).
Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:
- das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
- die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.
Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.molfsee.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Ordnungsamt)
Tel:
0431 65009-26
E-Mail:
m.hackauf[at]molfsee.de
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Zimmer:
15