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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.


Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Kurztext

  • Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
  • Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen
  • Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden
  • Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl
  • Auf die Erstuntersuchung folgt nach 1 Jahr die erste Nachuntersuchung

 

Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- beziehungsweise Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

 

Keine.

 

Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

  • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- beziehungsweise Kinderausweis oder Reisepass)

Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein
  • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
  • Erhebungsbogen

Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

 

Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

  • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
  • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
  • Erhebungsbogen

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

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Tiefe Allee 45
24149 Kiel
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E-Mail: ema[at]kiel.de


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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An der Schanze 45
24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64499
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900   |   Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/ema/selbstbedienungs_terminal_ema_rathaus.php


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

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Tel: +49 431 901-2706  

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Tel: +49 431 901-2742  

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Tel: +49 431 901-909   |   Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)



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