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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.


Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben

Hopfenstraße 30
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-1740   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de

Postanschrift:

24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
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