Standplatzgenehmigung
Standplatzgenehmigung
Wer als Gewerbetreibender an Märkten teilnehmen möchte, benötigt eine Standplatzgenehmigung.
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Standplatzgenehmigung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Wirtschaftsakteur von Medizinprodukten und/oder In-vitro-Diagnostika registrieren
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen
E-Mail:
Marktwesen[at]kiel.de
Postanschrift:
Fabrikstraße 8-10
24103
Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen)
Tel:
+49 431 901-2587
|
Fax:
+49 431 901-742587
E-Mail:
marktwesen[at]kiel.de
|
Zimmer:
213
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen)
Tel:
+49 431 901-4297
|
Fax:
+49 431 901-744297
E-Mail:
marktwesen[at]kiel.de
|
Zimmer:
213
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen)
Tel:
+49 431 901-2175
|
Fax:
+49 431 901-742175
E-Mail:
marktwesen[at]kiel.de
|
Zimmer:
206