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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Schulunterhaltung, Berichtswesen und Statistik

Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62940
E-Mail: schulen[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Schulen, Sachbereich Schulunterhaltung, Berichtswesen und Statistik)

Sporthallen und Sportplätze Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2955   |   Fax: +49 431 901-61054 / +49 431 901-62940
E-Mail: Schulwesen[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze

Sophienblatt 92-94
24114 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62990
E-Mail: sportamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze)

Sporthallen Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2989 / +49 431 901-2969 / +49 431 901-2983   |   Fax: +49 431 901-62990
E-Mail: sportamt[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Sportförderung, Abteilung Sporthallen und Sportplätze)

Sportplätze Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2990 / +49 431 901-2930   |   Fax: +49 431 901-62990
E-Mail: sportamt[at]kiel.de