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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht



Tel: +49 431 901-2067   |   Fax: +49 431 901-62070
E-Mail: bordellaufsicht[at]kiel.de

Postanschrift:

Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.