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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.


Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

 

Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

 

Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

  • Nachweis über die Behinderung,
  • sämtliche Einkommensnachweise,
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Beratungstelefon der Eingliederungshilfe für Erwachsene

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Beratungszeiten:


Montag 9.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.30 Uhr


Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Erwachsene - Erstberatung/Hilfeplanung für die Sozialzentrumsbereiche Mettenhof, Gaarden und Süd

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: Beratung.Hoergeschaedigte[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Erwachsene - Erstberatung/Hilfeplanung für die Sozialzentrumsbereiche Mitte, Ost und Nord

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: Beratung.Hoergeschaedigte[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Landeshauptstadt Kiel - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche - Erstberatung/Hilfeplanung

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-2619   |   Fax: +49 431 901-64590
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Telefonische Beratungszeiten und Öffnungszeiten


Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und von Personalengpässen kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.


Landeshauptstadt Kiel - Jugendamt, Wirtschaftliche Jugendhilfe

Holstenstraße 88-90
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-3155   |   Fax: +49 431 901-63112
E-Mail: Jugendamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Do 8:30 - 12:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung.
Mittwochs geschlossen.


Landeshauptstadt Kiel - Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Gaarden und Süd

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Landeshauptstadt Kiel - Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Mitte und Mettenhof

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/Rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/soziales/strassenverzeichnis_asd.pdf


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Landeshauptstadt Kiel - Leistungen der Eingliederungshilfe für die Sozialzentrumsbereiche Nord, Ost und Elmschenhagen

Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Tel: +49 431 901-4955   |   Fax: +49 431 901-63373
E-Mail: soziale.dienste[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr


Auf Grund des hohen Antragsaufkommens und unvorhergesehener Personalengpässe kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen kommen. Wir bitten Sie daher, möglichst von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir sind bemüht, schnell wieder in der gewohnten Weise für Sie da zu sein und uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Wir bitten um Ihr Verständnis.