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Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

 

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

 

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen


Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt-sondernutzungen[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement)

2608 Gestattungsverträge Icon Vcard

Tel: 0431 901-2608   |   Fax: 0431 901-742608
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de