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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.


Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.

Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.

 

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
  • sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 

Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

NATURA 2000 - Europaweiter Verbund von Schutzgebieten

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz

Holstenstraße 104
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-63780
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Öffnungszeiten:

Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Untere Naturschutzbehörde (uNB), Arten- und Biotopschutz)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-3782   |   Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de