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Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.


Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

 

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

§ 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-2706  

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E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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Tiefe Allee 45
24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64479
E-Mail: ema[at]kiel.de


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Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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24159 Kiel
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E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

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Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900   |   Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/ema/selbstbedienungs_terminal_ema_rathaus.php


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

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Tel: +49 431 901-2742  

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Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)

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Tel: +49 431 901-909   |   Fax: +49 431 901-62716
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Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)



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