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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.


Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2660   |   Fax: +49431 901-742660
E-Mail: bauaufsicht[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287

Postanschrift:

Postfach 1152
24099 Kiel


Öffnungszeiten:

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per Telefon 0431 901 – 2660

Di. 8:30 – 12:30 Uhr

und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de

Anfragen zu Bauvorhaben, Bauberatung und ähnliches können aktuell am einfachsten per Email bearbeitet werden. Senden Sie uns dazu Ihr Anliegen mit Nennung der Adresse des Baugrundstückes und mit Ihren Kontaktdaten.