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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer das anfallende Niederschlagswasser seines Grundstücks in ein Gewässer einleiten oder versickern möchte benötigt in der Regel eine Einleiterlaubnis.


Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in das Grundwasser (mit Ausnahme der in § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Landeswassergesetz – LWG – genannten Sachverhalte) benötigen Sie eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis.

Grundstücke, die zu Wohn- und Betriebszwecken genutzt werden, sollen grundsätzlich an die zentrale Niederschlags- oder Mischwasserkanalisation der jeweiligen Kommune angeschlossen werden, um das anfallende Niederschlagswasser abzuleiten. Sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten nicht möglich und wasserwirtschaftlich nicht sinnvoll ist kann die Gemeinde in der Abwassersatzung die Pflicht zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers auf die Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer oder die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks übertragen.

Die Entscheidung, ob die Abwasserbeseitigung zentral oder dezentral zu erfolgen hat, trifft alleine die jeweilige Gemeinde.

Die Kreise als untere Wasserbehörden sind zuständig für die Aufsicht der Gewässer und deren Schutz. Die Einleitung von Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bedarf in der Regel einer sogenannten Einleitungserlaubnis durch die untere Wasserbehörde.

Kurztext

Für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in das Grundwasser wird eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis benötigt.

Ansprechpunkte:

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Niederschlagswasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt / erfolgen soll.
  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Erteilung der Einleiterlaubnis.

 

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung hinsichtlich der Entscheidung, ob die Niederschlagswasserbeseitigung zentral oder dezentral erfolgt / erfolgen soll.
  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden) hinsichtlich der Erteilung der Einleiterlaubnis.

 

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4372 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4374 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4374   |   Fax: 0431 901-744374
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4364 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4364   |   Fax: 0431 901-744364
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen)

4382 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: +49 431 901-4382  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4364  
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung)

4372 Grundstücksentwässerung Icon Vcard

Tel: 0431 901-4372   |   Fax: 0431 901-744372
E-Mail: grundstuecksentwaesserung[at]kiel.de

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