Landesblindengeld
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.
Keine
Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.
Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Informationen zu Selbsthilfegruppen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer
Deliusstraße 2
24114 Kiel
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Fax:
+49 431 901-64410
E-Mail:
wohnungsamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Tel:
+49 431 901-3379
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Fax:
+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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Zimmer:
211
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Tel:
+49 431 901-3347
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+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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212
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Tel:
+49 431 901-3349
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+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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Zimmer:
207
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Tel:
+49 431 901-3359
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+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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Zimmer:
209
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Tel:
+49 431 901-3343
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Fax:
+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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Zimmer:
210
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Fürsorgestelle für Kriegsopfer)
Vertriebene/Spätaussiedler/ Sachbereichsleiter Kriegsopferfürsorge
Tel:
+49 431 901-3365
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+49 431 901-64410
E-Mail:
Grundsicherung[at]kiel.de
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Zimmer:
213