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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen grundsätzlich an Werktagen von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein.


In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:

  • an Sonn- und Feiertagen und
  • am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr.

Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:

  • Tankstellen in der Zeit von 0 bis 24 Uhr für die Abgabe von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft von Kraftfahrzeugen sowie für die Abgabe von Reisebedarf,
  • Verkaufsstellen auf Flug- und Fährhäfen und Personenbahnhöfen des Schienenverkehrs für die Abgabe von Reisebedarf in der Zeit von 0 bis 24 Uhr,
  • Verkaufsstellen, deren Angebot hauptsächlich aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Dauer von fünf Stunden, allerdings nicht am Karfreitag,

geöffnet sein.

Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.

 

  • An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), oder
  • an die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.

 

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)

LÖffZG

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht



|   Fax: +49 431 901-742807
E-Mail: gewerbeangelegenheiten[at]kiel.de

Postanschrift:

Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht)

Bewachungsgewerbe, Pfandleihe, Ladenöffnungszeiten Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2070  
E-Mail: Gewerbeangelegenheiten[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gewerbe- und Schornsteinfegeraufsicht)

Gewerbemeldestelle Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2807  
E-Mail: Gewerbemeldestelle[at]kiel.de


Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel: 0431 220040-10   |   Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/STAUK/STAUK_node.html