Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.
Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2700
|
Fax:
+49 431 901-62022
E-Mail:
kfz-zulassung[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen)
Tel:
+49 431 901-2700
|
Fax:
+49 431 901-62022
E-Mail:
kfz-zulassung[at]kiel.de