Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel:
+49 431 901-2700
|
Fax:
+49 431 901-62022
E-Mail:
kfz-zulassung[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/terminvereinbarung
Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrzeug-Zulassungen)
Tel:
+49 431 901-2700
|
Fax:
+49 431 901-62022
E-Mail:
kfz-zulassung[at]kiel.de