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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften.


In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.
Ebenso werden in Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen des ambulanten Operierens sehr konkrete Anforderungen an die Infektionshygiene gestellt.

Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht entsprechende Einrichtungen hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus wird Hinweisen über mangelnde hygienische Bedingungen auf öffentlich genutzten Plätzen, z.B. Spielplätzen oder in Parks, nachgegangen.

 

Es fallen Gebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

 

Dokumentationen aus den Bereichen

  • Hygienepläne
  • Mitarbeiterschulungen
  • Gerätewartung
  • Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen)

Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Hygieneaufsicht medizinische Einrichtungen

Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2140  
E-Mail: hygieneaufsicht[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Überwachung und Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen

Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-2144  
E-Mail: infektionsschutz[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter den angegebenen Telefonnummern.