Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Gewerbesteuer bezahlen
- Meldebescheinigung Erteilung
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
- Zoo-Genehmigung beantragen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern
Hopfenstraße 30
24103 Kiel
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Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
Postanschrift:
24099 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1777
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Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
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Zimmer:
2.12
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1776
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Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
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Zimmer:
2.11
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1771
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Fax:
+49 431 901-61701
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Zimmer:
2.13
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1775
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Fax:
+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
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Zimmer:
2.12
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)
Tel:
+49 431 901-1778
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+49 431 901-61701
E-Mail:
steuer[at]kiel.de
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Zimmer:
2.13
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse
Fleethörn 26
24103 Kiel
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+49 431 901-4110
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+49 431 901-64115
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Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr (ab 01.08.2024: geschlossen)
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr