Gewässeraufsicht
Gewässeraufsicht
Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.
Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.
Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Bodenschutz
- Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
- Vogelgrippe
- Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-3766
|
Fax:
+49 431 901-63781
E-Mail:
umweltschutzamt[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php
Öffnungszeiten:
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft)
Tel:
0431 901-3748
|
Fax:
0431 901-63781
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Wasserbehörde (uWB), Wasserwirtschaft)
Tel:
0431 901-3766
|
Fax:
0431 901-63781