Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Versammlungen
Tel:
+49 431 901-1110
|
Fax:
+49 431 901-62321
E-Mail:
ordnungsamt[at]kiel.de
Postanschrift:
Fabrikstraße 8-10
24103
Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr