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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.


Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

§ 15 HundeG

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Versammlungen



Tel: +49 431 901-1110   |   Fax: +49 431 901-62321
E-Mail: ordnungsamt[at]kiel.de

Postanschrift:

Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr