Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
Wer Tiere aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführen möchte, benötigt eine Gesundheitsbescheinigung für die Tiere.
Wenn Sie Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union einführen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einer Amtstierärztin/einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden. Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Veterinärangelegenheiten
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Tiergesundheit und Tierschutz
Schulstraße 6
24143 Kiel
Tel:
+49 431 901-2096
|
Fax:
+49 431 901-62088
E-Mail:
Veterinaerabteilung[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten nach Vereinbarung