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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.


Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.

 

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Hafenamt

Bollhörnkai 1
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 94477
E-Mail: hafenamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ=bm&fid=e42018a76834a0731c8f038f901401d0


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten des Hafenamtes für Fischereiangelegenheiten:

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 16:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr