Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ortsauswahl
24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.


Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung).

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

 

  • Antragsformular (wird gegebenenfalls in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt),
  • amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gültiger ausländischer Führerschein (bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung).

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 13:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe A - B Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2044   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe C - G Icon Vcard

Tel: +49 431 901-5280   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe H und K Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2043   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe I und J und Nachuntersuchungen Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2047   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe L - N Icon Vcard

Tel: +49 431 901-5203   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe O - P Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2059   |   Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe Q - S Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2041   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse)

Buchstabe T - Z Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2046   |   Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde[at]kiel.de