Euro WC-Schlüssel / Behinderten WC-Schlüssel
Euro WC-Schlüssel / Behinderten WC-Schlüssel
Der Euro-WC-Schlüssel ermöglicht den Zugang zu Behindertentoiletten in Deutschland und einigen europäischen Ländern.
Bürgerinnen und Bürger mit einem Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landesamtes für Soziale Dienste können einen Schlüssel für Behindertentoiletten erhalten, wenn das Merkzeichen aG, G, H, Bl oder das Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 aufwärts vorliegt oder kein Merkzeichen erteilt wurde, aber ein GdB von 90 aufwärts gegeben ist.
Ebenfalls erhalten an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte einen Schlüssel, sofern sie einen entsprechenden Arztbericht oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Der Schlüssel ist im gesamten Bundesgebiet, in Österreich, in der Schweiz und einigen weiteren europäischen Ländern für Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten und in vielen Städten nutzbar.
Einige Kommunen bieten den Euro WC-Schlüssel (Behinderten WC-Schlüssel) direkt an.
Sie erhalten ihn aber auch über den gemeinnützigen Verein CBF-Darmstadt e. V.
Der Schlüssel kostet 26,90 Euro. Einige Kommunen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten.
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Landesamtes für Soziale Dienste,
- gegebenenfalls Arztbericht oder ärztliche Bescheinigung.
- Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung
Tel:
+49 431 901-2929
E-Mail:
beratung[at]kiel.de
Postanschrift:
Fleethörn 9
24103
Kiel
Öffnungszeiten:
Sozialleistungsberatung, Beschwerdemanagement, Beglaubigungen
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)
Rechtsberatung
Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11-00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)
Tel:
+49 431 901-2929
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Fax:
+49 431 901-62929
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