Einschulungsuntersuchung
Einschulungsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter Schleswig-Holstein
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Keine
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen
Elisabethstraße 61
24143 Kiel
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Suchsdorf - Amrumring 2
Tel:
+49 431 313643
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Wik - Elendsredder 26
Tel:
+49 431 335117
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Gaarden - Elisabethstraße 61
Tel:
+49 431 901-4474
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Elmschenhagen - Preetzer Straße 295
Tel:
+49 431 901-4478
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Hassee - Rendsburger Landstraße 115
Tel:
+49 431 643752
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Mettenhof - Skagenweg 27
Tel:
+49 431 527091
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen)
Außenstelle Neumühlen - Dietrichsdorf - Tiefe Allee 45
Tel:
+49 431 901-4492
E-Mail:
gesundheitsamt[at]kiel.de