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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.


Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

 

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

 

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-63046
E-Mail: stefanie.skuppin[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

in der Regel:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung)

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Tel: +49 431 901-2330   |   Fax: +49 431 901-63046
E-Mail: stefanie.skuppin[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung

Fleethörn 9
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-742415
E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de

Postanschrift:

Postfach 1152
24099 Kiel

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)

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Tel: +49 431 901-3038   |   Fax: +49 431 901-743038
E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2336   |   Fax: +49 431 901-742336
E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2415   |   Fax: +49 431 901-742415
E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2900   |   Fax: +49 431 901-742900
E-Mail: mitwirkung[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen




Web: www.kiel.de/schoeffenwahl

Postanschrift:

Fleethörn 9
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​


Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sachbereich Wahlen)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2370   |   Fax: +49 431 901-742370
E-Mail: wahlen[at]kiel.de


Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0  
E-Mail: registratur[at]landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel