Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.
Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.
Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
- Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
- Beiräte.
Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.
Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).
Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung
Fleethörn 9
24103 Kiel
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Fax:
+49 431 901-63046
E-Mail:
stefanie.skuppin[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
in der Regel:
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Büro der Stadtpräsidentin - Angelegenheiten der Gemeindeverfassung)
Tel:
+49 431 901-2330
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Fax:
+49 431 901-63046
E-Mail:
stefanie.skuppin[at]kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung
Fleethörn 9
24103 Kiel
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Fax:
+49 431 901-742415
E-Mail:
mitwirkung[at]kiel.de
Postanschrift:
Postfach
1152
24099
Kiel
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)
Tel:
+49 431 901-3038
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Fax:
+49 431 901-743038
E-Mail:
mitwirkung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)
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+49 431 901-2336
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Fax:
+49 431 901-742336
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mitwirkung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)
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+49 431 901-2415
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Fax:
+49 431 901-742415
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mitwirkung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pressereferat - Mitwirkung)
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+49 431 901-742900
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mitwirkung[at]kiel.de
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www.kiel.de/schoeffenwahl
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Montag 8.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 13.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr ​​
Bitte beachten Sie zu Wahlen die Hinweise zu den gesonderten Öffnungszeiten der Briefwahlbüros.
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Tel:
+49 431 901-2370
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Fax:
+49 431 901-742370
E-Mail:
wahlen[at]kiel.de
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24105 Kiel
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