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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.


In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB)

Holstenstraße 104
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/index.php


Öffnungszeiten:

Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Untere Abfallentsorgungsbehörde (uAB))

Umwelttelefon Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2182   |   Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt[at]kiel.de