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24145 Meimersdorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.


Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:

  • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
  • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
  • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,

sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.

 

  • An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
  • an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
  • an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.

 

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

 

Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

 

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
  • Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
    Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
    Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-2706  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-909   |   Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

Tiefe Allee 45
24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64479
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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An der Schanze 45
24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64499
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


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Tel: +49 431 901-2738   |   Fax: +49 431 901-65904
E-Mail: rentenberatung[at]kiel.de

Postanschrift:

Fleethörn 9
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo , Di 8:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Do 8:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 8:30 - 13:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung


Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung



Tel: +49 431 901-2929  
E-Mail: beratung[at]kiel.de

Postanschrift:

Fleethörn 9
24103 Kiel


Öffnungszeiten:

Sozialleistungsberatung, Beschwerdemanagement, Beglaubigungen

Montag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erwünscht)

Rechtsberatung

Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11-00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)

Mitarbeiter/in Icon Vcard

Tel: +49 431 901-2929   |   Fax: +49 431 901-62929
E-Mail: Beratung[at]kiel.de

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Tel: +49 431 901-2932   |   Fax: +49 431 901-62929
E-Mail: Beratung[at]kiel.de

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Sozialleistungs- und Rechtsberatung)

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Tel: +49 431 901-2933   |   Fax: +49 431 901-62929
E-Mail: Beratung[at]kiel.de