Bauaufsicht
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Untere Bauaufsichtsbehörde
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-2660
|
Fax:
+49431 901-742660
E-Mail:
bauaufsicht[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_organisationseinheit.php?id=223497287
Postanschrift:
Postfach
1152
24099
Kiel
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per Telefon 0431 901 – 2660
Di. 8:30 – 12:30 Uhr
und per E-Mail bauaufsicht@kiel.de
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