Einsicht in archivierte Bauakten beantragen
Einsicht in archivierte Bauakten beantragen
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Gemeinden und Ämter, sofern die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Bauaktenarchiv
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel:
+49 431 901-5310
|
Fax:
+49 431 901-62607
E-Mail:
bauaktenarchiv[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
bauaktenarchiv@kiel.de
Akteneinsicht nur mit Terminvergabe!
Dienstag 8:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 13:00 Uhr