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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.


Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

 

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern

Hopfenstraße 30
24103 Kiel
|   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de

Postanschrift:

24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr
Mi geschlossen

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe A-C Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1777   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.12  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe D-J Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1776   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.11  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe K, L Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1771   |   Fax: +49 431 901-61701
|   Zimmer: 2.13  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe M-R Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1775   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.12  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Sachbereich Sonstige Gemeindesteuern)

Buchstabe S-Z Icon Vcard

Tel: +49 431 901-1778   |   Fax: +49 431 901-61701
E-Mail: steuer[at]kiel.de
|   Zimmer: 2.13  


Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Fleethörn 26
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-4110   |   Fax: +49 431 901-64115
E-Mail: stadtkasse[at]kiel.de

Postanschrift:

24099 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr (ab 01.08.2024: geschlossen)
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und zusätzlich 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr