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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.


Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Kurztext

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

 

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

Reichenberger Allee 2c
24146 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

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E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
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Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

Skandinaviendamm 299
24109 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

Tiefe Allee 45
24149 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64479
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

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Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt)

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E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

An der Schanze 45
24159 Kiel
Tel: +49 431 901-904   |   Fax: +49 431 901-64499
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)


Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904.
Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-2706  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-2742  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt)

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Tel: +49 431 901-909   |   Fax: +49 431 901-64499
E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900   |   Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/rathaus/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/ema/selbstbedienungs_terminal_ema_rathaus.php


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)

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Tel: +49 431 901-2706  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)

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Tel: +49 431 901-2742  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)

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Tel: +49 431 901-2706  

Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten)

909 interne Rückfragenummer Icon Vcard

Tel: +49 431 901-909   |   Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de


Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904  
E-Mail: ema[at]kiel.de


Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)



Hinweis: Sie brauchen einen Termin.

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