Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein eigenständiger, unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen (Daueraufenthalt-Richtlinie) geregelt. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis ermöglicht sie die Mobilität innerhalb der meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Seit 1. September 2011 werden diese Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkarten-Format ausgestellt. Darin werden u.a. auch biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT optional zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.
Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.
Visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen. Das gleiche gilt für die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse.
Von der Visumspflicht befreite Ausländerinnen und Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise beziehungsweise spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen.
Nach § 44a AufenthV sind Gebühren in Höhe von 109 uro zu erheben. Für die Titelversagung darf hingegen nach § 69 Abs. 7 AufenthG höchstens die Hälfte der Gebühr erhoben werden.
Auskunft hierüber erteilt die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde im Einzelfall.
Neben einem formlosen schriftlichen Antrag sind Unterlagen vorzulegen, mit denen das Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen nachgewiesen wird.
Hierzu gehören neben ausreichenden Deutschkenntnissen auch die Sicherung des Lebensunterhalts. Zudem sind Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung, eine angemessene Altersversorgung sowie der seit mindestens fünf Jahren währende ununterbrochene Besitz eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.
Die zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde erteilt hierzu Auskunft im jeweiligen Einzelfall.
Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
|
Fax:
+49 431 901-62189
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
Web:
www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/information_in_english/faq_immigration_office.php
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nutzen Sie für Terminbuchungen in einigen Anliegen gerne die Online-Buchung (siehe verlinkte Hinweise FAQ Immigration Office)
Sie erreichen die Zuwanderungsbehörde auch außerhalb der Terminsprechstunden im Service Point. Dieser hat wie folgt geöffnet:
Montag, Dienstag und Mittwoch 8.30 - 15 Uhr, Donnerstag 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr, Freitag 8.30 - 13 Uhr.
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-5866
Buchstabe Aa - Ak, Ma (Nachname)
Tel:
+49 431 901-5866
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 106
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
901-4234
Buchstabe Ala – Alo (Nachname
Tel:
0431 901-4234
|
Fax:
0431 901-62079
|
Zimmer:
E 111
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4227
Buchstabe Als, G (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4227
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 105
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-5271
Buchstabe Am - Ar, H, Sb - Se (Nachname)
Tel:
+49 431 901-5271
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 106
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4256
Buchstabe Apl-Alr, Alt-Alz, N, O, Ö/Oe, San-Saz (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4256
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-5270
Buchstabe As - Ay, K (Nachname)
Tel:
+49 431 901-5270
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 110
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4240
Buchstabe Az, I, R, Si - Sz, X (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4240
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
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Zimmer:
E 101
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4258
Buchstabe B, U, Y (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4258
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 114
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4263
Buchstabe C, Z (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4263
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
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Zimmer:
E 115
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4233
Buchstabe D, Mb - Mn, Mp - Mz, Sf - Sh (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4233
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 105
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-5285
Buchstabe E, F, Mo, Q, W (Nachname)
Tel:
+49 431 901-5285
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 110
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4255
Buchstabe J, P (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4255
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 121
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Aufenthalt)
0431-901-4242
Buchstabe L, Saa - Sam, T, V (Nachname)
Tel:
+49 431 901-4242
|
Fax:
+49 431 901-62079
E-Mail:
zuwanderung[at]kiel.de
|
Zimmer:
E 101