Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Kurztext
- Gartenabfall Entsorgung
- Regelungen zur Bewirtschaftung/ Entsorgung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringesystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
- zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum
Daimlerstraße 2
24109 Kiel
Tel:
+49 431 5854-0
|
Fax:
+49 431 5854-135
E-Mail:
service[at]abki.de
Web:
www.abki.de/
Öffnungszeiten:
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr.
Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Europaplatz 2
24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)
Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mitarbeiter (Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum))
Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Tel:
+49 431 2207810 / +49 431 901-3781
E-Mail:
umweltberatung[at]kiel.de