Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für die Annahme von Erklärungen zu einer Vaterschaft ist das Standesamt oder auch das Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Wir empfehlen, dass (werdende/r) Vater und Mutter zusammen die Vaterschaftsanerkennung erklären. Der Erklärende erkennt an, dass er Vater ist bzw. wird. Die Erklärende erklärt, dass der Erklärende der Vater des (ungeborenen) Kindes ist bzw. wird.
Es ist möglich, dass Vater und Mutter getrennte Erklärungen abgeben, z.B. weil er in Hamburg und sie in Molfsee wohnt.
Die Bedeutung der Anerkennung und deren Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Merkblatt zur Anerkennung der Vaterschaft.