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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.


Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

 

  • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 3 FStrG

StrWG

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Ordnungsamt

Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 7201-454  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eidertal.de