Veränderungssperren
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)
Tel:
+49 4347 7201 397
E-Mail:
sa.hass[at]amt-eidertal.de
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)
Tel:
+49 4347 7201 390
E-Mail:
s.kuehl[at]amt-eidertal.de
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)
Tel:
+49 4347 7201 395
E-Mail:
M.Nebendahl[at]amt-eidertal.de