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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt

Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 72010   |   Fax: +49 431 720150
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.amt-eidertal.de/


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)

Frau S. Haß Icon Vcard

Tel: +49 4347 7201 397  
E-Mail: sa.hass[at]amt-eidertal.de

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)

Frau S. Kühl Icon Vcard

Tel: +49 4347 7201 390  
E-Mail: s.kuehl[at]amt-eidertal.de

Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)

Frau M. Nebendahl Icon Vcard

Tel: +49 4347 7201 395  
E-Mail: M.Nebendahl[at]amt-eidertal.de