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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.


Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Ordnungsamt

Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 7201-454  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eidertal.de