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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Amt Eidertal - Ordnungsamt

Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 7201-454  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-eidertal.de