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Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.


Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.

Kurztext

  • Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war
  • Antrag ist nötig
  • Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde

 

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

 

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde

 

  • gegebenenfalls ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere,
  • ausländische Kennzeichen (sofern vorhanden)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem. § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über Untersuchung nach § 29 StVZO (i.d.R. Haupt- und Abgasuntersuchung)

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

gegebenenfalls weitere Unterlagen, z.B.:

  • bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

 

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.

Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Nicole Biermann Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-651   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 343  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Anja Dieckmann Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-650   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 343  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Janine Dieckmann Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-656   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 348  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Mario Kretschmann Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-646   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 345  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Jutta Kuhr Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-647   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 345  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Sonja Rathje Icon Vcard

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

Tel: +49 4331 202-677   |   Fax: +49 4331 202-205
E-Mail: zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 347  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26   |   Fax: +49 431 320979-22
E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:

Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Manuela Meyer Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-14   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 4  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Ulrike Mühlenbeck Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-12   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 2  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Silke Ost Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-10   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 3  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)

Frau Yvonne Winzer Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4351 66676-14   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
|   Zimmer: 1  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312   |   Fax: +49 4871 36-536
E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr