Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Meldebescheinigung Erteilung
- Nebenwohnung abmelden
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen
Heitmannskamp 2
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen)
Tel:
+49 4347 7201 294
E-Mail:
S.Jappe[at]amt-eidertal.de
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen)
Tel:
+49 4347 7201 295
E-Mail:
B.Matzen[at]amt-eidertal.de
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Finanzwesen)
Tel:
+49 4347 7201 296
E-Mail:
C.Purrucker[at]amt-eidertal.de