Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) § 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2025 (im Wasserschutzgebiet bis 31.12.2015) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-689
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
007
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-515
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
012