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Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung / Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.


Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.

Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.

Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
  • die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
  • die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.

Denkmalschutzbehörden sind:

  1. das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
  2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
  3. die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

 

Keine

 

Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.

 

Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

DSchG

 

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Landesamt für Denkmalpflege

Wall 47/51
24103 Kiel
Tel: +49 431 69677-60  
Web: www.denkmal.schleswig-holstein.de