Brauchtumsfeuer anmelden
Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das Biikebrennen genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Ordnungsamt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 7201-454
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-eidertal.de