Beseitigung von Anlagen beantragen
Beseitigung von Anlagen beantragen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt)
Tel:
+49 4347 72010
E-Mail:
a.ruge[at]amt-eidertal.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Tel:
+49 4331/202-483
|
Fax:
+49 4331/202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
425
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Tel:
+ 49 4331 202-681
|
Fax:
+ 49 4331 202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
429
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Tel:
+49 4331 202-136
|
Fax:
+49 4331 202-574
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bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
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Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-189
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
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+49 4331 202-485
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+49 4331 202-574
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bauamt[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
427