Als Wahlhelfer freiwillig melden
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld).
Kurztext
- Wahlhelfer Anmeldung
- Wahlhelfer und Wahlhelferinnen werden am Wahltag bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt
- Tätigkeit ist ein Ehrenamt
- Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
- Verhüllung des Gesichts während der Tätigkeit verboten
- für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld) gezahlt
- freiwillige Anmeldung beim Wahlamt möglich
- zuständig: Wahlamt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Standesamt, Wahlen und Soziales
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel:
+49 4347 72010
|
Fax:
+49 431 720150
E-Mail:
info[at]amt-eidertal.de
Web:
www.amt-eidertal.de/
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Weitere Termine nach Vereinbarung
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Standesamt, Wahlen und Soziales)
Tel:
+49 4347 7201 487
E-Mail:
D.Hagenah[at]amt-eidertal.de
Mitarbeiter (Amt Eidertal - Fachbereich Bürgerdienste - Fachdienst Standesamt, Wahlen und Soziales)
Tel:
+49 4347 7201 499
E-Mail:
a.wieck[at]amt-eidertal.de